Rechtsprechung
StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1196 e.V |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Hessen (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- StGH Hessen, 11.11.1992 - P.St. 1146
Zum möglichen Inhalt einer einstweiligen Verfügung - hier: Wiedererteilung der …
Auszug aus StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1196
Eine einstweilige Regelung durch den Staatsgerichtshof kommt nur dann in Betracht, wenn der Antragsteller sein Ziel nicht auf andere Weise, insbesondere nicht durch Anrufung der Fachgerichte oder Weiterführung eines fachgerichtlichen Verfahrens, erreichen kann oder konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. P.St. 1146 e.V.). - StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1195
Kompetenzbeschränkung; Verfassungsorgan; Eilverfahren; Regelungsinhalt; …
Auszug aus StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1196
Der Beschluß im Eilverfahren ist in solchen Fällen abschließend (kein Antrag nach § 22 Abs. 3 Satz 1 StGHG möglich), weil in der Hauptsache ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß nach § 21 Abs. 1 StGHG entschieden werden kann (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1195 e.V.).
- StGH Hessen, 09.12.2002 - P.St. 1821
Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA: Vorrang zumutbaren fachgerichtlichen …
Der vorläufige Rechtsschutz durch den Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht des Landes Hessen nach § 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof - StGHG - ist gegenüber dem Rechtsschutz, den die Fachgerichte gewähren, grundsätzlich subsidiär, d.h. ein Antragsteller kann nicht mit Erfolg um vorläufigen Rechtsschutz beim Staatsgerichtshof nachsuchen, wenn ihm fachgerichtlicher Eilrechtsschutz zur Verhinderung etwaiger drohender Grundrechtsverletzungen zur Verfügung steht und er hiervon in zumutbarer Weise Gebrauch machen kann (StGH, Beschluss vom 13.11.2002 - P.St. 1813 e.A. -) oder konnte (StGH, Beschluss vom 13.07.1994 - P.St. 1196 e.V. -). - StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1308
Einstweilige Anordnung
1994, S. 1462; Beschluss vom 13.07.1994 - P.St. 1196 e.V. -).